
Tesla hat Klage gegen das kalifornische Department of Motor Vehicles (DMV) eingereicht, nachdem die Behörde dem Unternehmen „irreführende Werbung“ im Zusammenhang mit seiner „Autopilot“-Funktion vorgeworfen hatte.
Der Streit begann im vergangenen Jahr, als ein Richter des kalifornischen Office of Administrative Hearings entschied, dass das Unternehmen irreführende Werbung betrieben habe, indem es die Fahrerassistenzsysteme seiner Fahrzeugflotte als „Autopilot“-Modi bezeichnete.
Das Gericht argumentierte, dass Teslas Autopilot- und Full Self-Driving (FSD)-Modi nicht die erforderlichen Kriterien für autonomes Fahren gemäß dem Automatisierungsstufensystem der National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) erfüllten.
Es ist zu beachten, dass die Fahrmodi von Tesla von der NHTSA als Automatisierung der Stufe 2 eingestuft werden. Die Entscheidungsfähigkeiten des Systems müssten mindestens Stufe 3 erreichen, um als „autonomes Fahren“ bezeichnet zu werden, während Stufe 5 ein vollständig autonomes Fahrzeug darstellt.
Aus diesem Grund stellte die Entscheidung fest, dass Tesla durch die Verwendung des Begriffs „Autopilot“ Verbraucher in die Irre geführt und die Fähigkeiten seines Fahrsystems überhöht habe, das von der Behörde als teilautonom eingestuft wird.
Die Entscheidung trat am 15. Januar dieses Jahres in Kraft und beinhaltete eine 30-tägige Aussetzung der Geschäftstätigkeit im gesamten Bundesstaat, sofern das Unternehmen nicht innerhalb von 60 Tagen auf die Verwendung des Begriffs in Werbematerialien verzichtete oder seine Systeme anpasste.
Trotz sarkastischer Kommentare zur Entscheidung in den sozialen Medien kam Tesla der Anordnung nach. Noch im Januar stellte das Unternehmen „Basic Autopilot“ in den USA ein und strukturierte sein Angebot neu, mit einem standardmäßigen verkehrsabhängigen Assistenzmodus und einer Upgrade-Option auf FSD, nun bezeichnet als „Full Self-Driving (Supervised)“.
Wenige Wochen später teilte das kalifornische DMV mit, dass Tesla seinen Verpflichtungen nachgekommen sei und keine Lizenzsuspendierung drohe. Nun geht das Unternehmen jedoch entschlossener gegen die Entscheidung vor, um das Recht zurückzuerlangen, seinen „Autopilot“ im Bundesstaat zu vermarkten.
In der am 13. Februar eingereichten Klage erklärte der Hersteller, die Behörde habe Tesla als Betreiber „irreführender Werbung“ gebrandmarkt, und argumentierte, dass das Department nicht wirksam nachgewiesen habe, dass Kunden zu der Annahme verleitet wurden, die Fahrzeuge könnten ohne menschliche Aufsicht betrieben werden.
Ein Sprecher des DMV erklärte daraufhin laut CNBC, die Behörde „verpflichtet sich dem Schutz der reisenden Öffentlichkeit und wird die Feststellungen und die Entscheidung des Verwaltungsrichters vor Gericht verteidigen“.
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